Rechtsprechung
   VG Halle, 25.04.2007 - 5 A 431/04 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,38196
VG Halle, 25.04.2007 - 5 A 431/04 HAL (https://dejure.org/2007,38196)
VG Halle, Entscheidung vom 25.04.2007 - 5 A 431/04 HAL (https://dejure.org/2007,38196)
VG Halle, Entscheidung vom 25. April 2007 - 5 A 431/04 HAL (https://dejure.org/2007,38196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,38196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Cottbus, 28.09.2006 - 5 K 485/04
    Auszug aus VG Halle, 25.04.2007 - 5 A 431/04
    Dann wäre auf die Rückforderung der nicht zu den Bezügen im Sinne des § 12 BBesG gehörenden sonstigen mit Bezug auf das Amt gewährten Leistungen auf § 87 Bundesbeamtengesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zurückzugreifen, soweit keine besonderen gesetzlichen Vorschriften bestehen (vgl. Kümmel/Pohl, Bundesbesoldungsrecht, Stand: Mai 2006, § 12 BBesG Rdnr. 2 a. E.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2006 ­ 1 A 4120/04 ­ juris; VG Cottbus, Urteil vom 28. September 2006 ­ 5 K 485/04 ­ juris).

    Soweit Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2006. a. a. O.; VG Cottbus, Urteil vom 28. September 2006, a. a. O.) zu anderen Ergebnissen kommen, beruhen sie auf vom BG LSA abweichenden landesgesetzlichen Regelungen.

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2007 - 5 A 431/04
    Der Zweck des § 49 Abs. 3 Satz 1 BBesG besteht auch nicht darin, den Gerichtsvollziehern eine zusätzliche Alimentation zu gewähren, sondern eine landesrechtliche Aufwandsentschädigung zu ermöglichen, um die Beamten nicht mit den Kosten zu belasten, die ihnen aufgrund dienstlicher Verpflichtung effektiv entstehen und die sie sonst aus ihrer Alimentation zu bestreiten hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2004 ­ 2 C 41.03 ­ juris; Urteil vom 4. Juli 2002 ­ 2 C 13.01 ­ juris).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 2 C 41.03

    Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2007 - 5 A 431/04
    Der Zweck des § 49 Abs. 3 Satz 1 BBesG besteht auch nicht darin, den Gerichtsvollziehern eine zusätzliche Alimentation zu gewähren, sondern eine landesrechtliche Aufwandsentschädigung zu ermöglichen, um die Beamten nicht mit den Kosten zu belasten, die ihnen aufgrund dienstlicher Verpflichtung effektiv entstehen und die sie sonst aus ihrer Alimentation zu bestreiten hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2004 ­ 2 C 41.03 ­ juris; Urteil vom 4. Juli 2002 ­ 2 C 13.01 ­ juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 1 A 4120/04

    Gewährung von Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher; Rückwirkenden

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2007 - 5 A 431/04
    Dann wäre auf die Rückforderung der nicht zu den Bezügen im Sinne des § 12 BBesG gehörenden sonstigen mit Bezug auf das Amt gewährten Leistungen auf § 87 Bundesbeamtengesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zurückzugreifen, soweit keine besonderen gesetzlichen Vorschriften bestehen (vgl. Kümmel/Pohl, Bundesbesoldungsrecht, Stand: Mai 2006, § 12 BBesG Rdnr. 2 a. E.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2006 ­ 1 A 4120/04 ­ juris; VG Cottbus, Urteil vom 28. September 2006 ­ 5 K 485/04 ­ juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2007 - 1 K 349/05

    Zur Gültigkeit der sachsen-anhaltischen Verordnung über die Abgeltung der

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2007 - 5 A 431/04
    Im vorliegenden Fall kann die Änderung durch die Fünfte Änderungsverordnung ­ wenn man mit dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt von ihrer Wirksamkeit ausgeht (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007 ­ 1 K 349/05 ­ juris) ­ ohne weiteres unter § 12 Abs. 1 BBesG subsumiert werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 4 B 18.06

    Zur Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher im Land Brandenburg für das

    Zum Teil wird - ohne nähere Begründung - eine Rückforderung und deshalb § 12 Abs. 2 BBesG als Grundlage angenommen (so OVG Münster, Urteil vom 27. Januar 2006, a.a.O., Rn. 142; wohl auch VG Halle, Urteil vom 25. April 2007 - 5 A 431/04 HAL - juris, wonach die Rückforderung an § 12 Abs. 1 BBesG scheitere).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 4 B 19.06

    Gerichtsvollzieher; Bürokostenentschädigung; Brandenburg; Ablieferung vorläufig

    Zum Teil wird - ohne nähere Begründung - eine Rückforderung und deshalb § 12 Abs. 2 BBesG als Grundlage angenommen (so OVG Münster, Urteil vom 27. Januar 2006, a.a.O., Rn. 142; wohl auch VG Halle, Urteil vom 25. April 2007 - 5 A 431/04 HAL - juris, wonach die Rückforderung an § 12 Abs. 1 BBesG scheitere).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht